Klimaschutzprogramm der Bundesregierung – was nun?

24.09.2019 - Aufgrund der Beschlüsse des Klimakabinetts jagt eine Schlagzeile die nächste. Vor allem Nutzer einer Ölheizung fühlen sich dadurch schnell verunsichert. Deshalb beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um das Thema Klimaschutzprogramm und Ölheizungen

Was bedeutet das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung für Ölheizungen?

Das Bundeskabinett hat im Rahmen des Klimaschutzprogramms jetzt auch das Gebäudeenergiegesetz mit Vorschriften für den zukünftigen Betrieb und die Modernisierung von Heizungen verabschiedet. Dieser Gesetzentwurf geht jetzt in das Gesetzgebungsverfahren. Hier ist die Zustimmung des Bundestags notwendig.

Es ist denkbar, dass im Laufe der Gesetzgebungsverfahren noch Änderungen an einzelnen Inhalten vorgenommen werden.

Hauseigentümer können bis 2025, wie auch bisher, bei der Heizungsmodernisierung ein Öl-Brennwertgerät einbauen. Erst ab 2026 sollen Ölheizungen nur noch im Rahmen von Hybridlösungen eingebaut werden dürfen, zum Beispiel als Kombination eines Brennwertgerätes mit einer Solaranlage.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zu den Folgen für Ölheizungen:

Dürfen Ölheizungen weiterhin betrieben werden?

Ja, bestehende Ölheizungen mit Niedertemperatur- und Brennwerttechnik können weiter betrieben werden. Und das auch über das Jahr 2026 hinaus.

Es besteht kein Handlungsdruck. Wenn Sie aktuell eine Heizungsmodernisierung mit Öl-Brennwerttechnik geplant haben, können Sie diese weiterhin umsetzen. Über die Aktion „Besser flüssig bleiben“ können Sie sich bis zum Jahresende noch kostenlos die maximale staatliche Förderung sichern.

Wichtig: Sie müssen die Fördergelder beantragen bevor Sie die Heizungsmodernisierung starten!

Darf ich künftig noch eine neue Ölheizung einbauen?

Ja, das dürfen Sie. Bis Ende 2025 können Sie Ihren alten Ölkessel einfach gegen ein neues Öl-Brennwertgerät austauschen. Und eine solche Modernisierung lohnt sich auch weiterhin, denn ein effizientes Öl-Brennwertgerät kann den Heizölbedarf deutlich reduzieren.

Ab 2026 sollen Ölheizungen eingebaut werden dürfen, wenn sie erneuerbare Energien mit einbinden. Das können zum Beispiel Solarthermie- oder Photovoltaikanlagen sein. Der Einbau einer Ölheizung allein soll auch erlaubt sein, wenn kein Gas- oder Fernwärmenetz vorhanden ist und keine erneuerbaren Energien anteilig eingebunden werden können. Hat jemand bereits seine Ölheizung mit einer solarthermischen Anlage kombiniert, so soll er jederzeit einen Kesseltausch durchführen können, da das Gebäude bereits anteilig mit erneuerbaren Energien versorgt wird.

Zudem wird es ab 2021 einen CO2-Preis für fossile Energieträger geben. Dieser soll für fossiles Heizöl 2021 ungefähr 3 ct/l betragen und bis 2025 auf ca. 10 ct/l steigen.

Bekomme ich noch Fördermittel für eine neue Öl-Brennwertheizung?

Für den Einbau neuer Öl-Hybridanlagen gibt es weiterhin staatliche Fördergelder. Finanziell unterstützt wird der Einbau der erneuerbaren Komponenten, wie zum Beispiel eine Solarkollektoranlage, mit 30% der Investitionskosten. Dabei sind die entsprechenden Förderbedingungen zu beachten.

Nichtstaatliche Förderaktionen, zum Beispiel von Heizgeräteherstellern, sind davon nicht betroffen.

Ich will jetzt meine Ölheizung modernisieren: Was ist mit der Einbindung Erneuerbarer Energien?

Die Einbindung erneuerbarer Energien hilft dabei, die CO2-Emissionen Ihres Hauses weiter zu verringern. Sie ist daher eine sinnvolle Maßnahme. Dies ist auch vor dem Hintergrund der 2021 geplanten CO2-Bepreisung auf alle fossilen Energieträger sinnvoll.

Eine solche Einbindung Erneuerbarer Energien können Sie auch unabhängig von der Heizungsmodernisierung, in einem zweiten Schritt, vornehmen. Dazu berät Sie der SHK-Fachbetrieb ihres Vertrauens oder Ihr zuständiger Bezirksschornsteinfeger.

Ab 2026 wird die Einbindung erneuerbarer Energien voraussichtlich zur Pflicht, wenn Sie eine neue Ölheizung einbauen möchten.

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