AwSV: Was Betreiber einer Heizölanlage beachten müssen

27.02.2018 - Öltankbetreiber sind für ihre Tankanlage verantwortlich und müssen gewissen Pflichten nachkommen. Diese haben sich mit Inkrafttreten der „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ (AwSV) im August 2017 geändert.

Unser Tipp:

Betreiber von Öltanks müssen sich regelmäßig davon überzeugen, dass die Anlage keine Mängel aufweist. Bitte hängen Sie daher das IWO-Merkblatt zum Betrieb von Heizölanlagen gut sichtbar in der Nähe ihres Heizöltanks aus.

AwSV – Die wichtigsten Informationen auf einen Blick:
Was Betreiber einer Heizölanlage beachten müssen

Regelmäßige Kontrolle

Nehmen Sie Ihren Tank mehrmals im Jahr in Augenschein und achten Sie besonders auf eventuelle Leckagen, Risse, Verformungen und starken Heizölgeruch. Am besten vor der Heizperiode, vor einer längeren Abwesenheit sowie vor, während und nach der Befüllung.

Darauf sollten Sie achten:

  • Prüfen Sie den Tank auf eventuelle Leckagen, Risse, Verformungen und starken Heizölgeruch
  • Der Auffangraum der Tankanlage muss trocken, einsehbar und frei von Fremdgegenständen sein und über einen intakte/n und rissfreie/n Folienauskleidung/Innenanstrich verfügen. Doppelwandige Tanks benötigen kleinen zusätzlichen Auffangraum
  • Bei Heizöltanks mit Leckwarngerät muss die grüne Bereitschaftslampe leuchten sowie das Geräte in den vom Hersteller vorgeschriebenen Intervallen durch einen Fachbetrieb überprüft werden
Prüfung durch Sachverständigen

In den nachfolgenden Fällen muss der Heizöltank durch einen Sachverständigen geprüft werden.

  • Vor der Erst-Inbetriebnahme sowie nach einer wesentlichen Änderung bei Heizöltanks mit einem Fassungsvermögen von mehr als 1.000 Litern
  • Wiederkehrende Prüfpflicht für alle unterirdischen Tanks, oberirdische Tanks mit mehr als 10.000 Litern Fassungsvermögen und oberirdische Tanks in Wasserschutzgebieten mit mehr als 1.000 Litern Fassungsvermögen
  • Stilllegung der o. g. Heizöltanks

Ist Ihre Anlage ohne oder mit geringfügigen Mängeln, wird vom Sachverständigen eine Plakette mit dem Datum der Prüfung und der nächsten Prüfung angebracht. Für die Beseitigung der geringfügigen Mängel haben Sie sechs Monate Zeit. Erhebliche und gefährliche Mängel müssen Sie unverzüglich beseitigen, um anschließend den Heizöltank erneut durch einen Sachverständigen überprüfen zu lassen.

Hinweis: Halten Sie zum Termin mit einem sachverständigen alle Unterlagen zu evtl. durchgeführten Prüfungen, Betriebsanleitungen & Handwerkerrechnungen griffbereit.

Fachbetriebspflicht

Alle Arbeiten an Öltanks und Ölleitungen mit mehr als 1.000 Litern (Errichtung, Innenreinigung, Instandsetzung, Stilllegung, umfassende technische Inspektionen) sind nur von zertifizierten Fachbetrieben nach AwSV § 62 durchzuführen. Lassen Sie sich vor Beginn der Arbeiten den Fachbetriebs-Nachweis zeigen (Zertifizierung durch eine Sachverständigenorganisation oder eine Güte- und Überwachungsgemeinschaft).

Nur so sind die kompetente Beratung und die fachgerechte Ausführung der Arbeiten für einen ordnungsgemäßen Zustand der Heizölverbraucheranlage gewährleistet.

Dokumentation

Als Betreiber eines Heizöltanks müssen Sie eine Anlagendokumentation führen. Das heißt Sie fassen alle Unterlagen zu eventuell durchgeführten Prüfungen, Betriebsanleitungen, Merkblättern, verwendeten Werkstoffen, Handwerkerrechnungen, etc. in einem Ordner zusammen.

In diesen Fällen benötigen Sie die Dokumentation:

  • Bei einem Betreiberwechsel müssen Sie diese Dokumentation an den neuen Betreiber übergeben.
  • Zuständige Behörden, Sachverständige vor der Prüfung bzw. Fachbetriebe vor Tätigkeiten am Tank können die Vorlage der Anlagendokumentation fordern

Sie haben bisher noch keine Dokumentensammlung? Dann beginnen Sie bitte ab sofort mit der Aufbewahrung aller Unterlagen, z. B. mit dem nächsten Sachverständigen-Prüfbericht oder der nächsten Handwerkerrechnung.

Befüllung

Folgende Regeln gelten bei der ordnungsgemäßen Befüllung des Heizöltanks:

  • Die Tankanlage muss in einem guten Zustand sein, sowohl optisch als technisch
  • Der Tankwagenfahrer muss einfachen Zugang zu Heizung, Entlüftungsleitung und Tankanlage haben
  • Füllstand und Freimenge des Tanks müssen ersichtlich sein
  • Bei einer Batterietankanlage müssen alle Behälter den gleichen Füllstand aufweisen
  • Die Heizung ist vor der Befüllung abzuschalten
  • Tank, Füllstutzen und Lüftungsleitungsmündung sind während des Betankens zu überwachen

Achtung: Ist eine ordnungsgemäße Tankbefüllung nicht sichergestellt, ist der Tankwagenfahrer gesetzlich verpflichtet, die Belieferung abzulehnen.

Überschwemmungs- und Risikogebiete

Um bei Hochwasser mögliche Schäden zu verhindern, gelten in Überschwemmungs- und Risikogebieten besondere Sicherheitsanforderungen an die Heizöllagerung. Für die hochwassersichere Nachrüstung Ihrer Anlage gelten folgende Fristen:

  • Überschwemmungsgebiete: 05.01.2023
  • Risikogebiete:05.02.2033

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